|
Hier noch ein paar
rechtliche Hinweise (ohne Anspruch auf
Vollständigkeit), die für das
Vorderladerschießen von Bedeutung sind:
Vorderladerwaffen
können, sofern sie einläufig und
einschüssig sind, von Personen, die das achtzehnte Lebensjahr
vollendet haben,
frei erworben werden.
Für den Erwerb
von mehrschüssigen Vorderladern, also
insbesondere Revolvern, ist eine Waffenbesitzkarte notwendig.
Diese wird durch das
für den jeweiligen Wohnort zuständige
(Kreis-) Ordnungsamt bei Vorlage einer gültigen
Sachkundeprüfung, einer
Bedürfnisbescheinigung des Schützenvereins und nach
einer
Zuverlässigkeitsprüfung ausgestellt.
Seit der neuen
Waffenrechtsreform können Perkussionsrevolver
auf die sogen. „gelbe“ WBK für
Sportschützen erworben werden.
Für den Erwerb
und Umgang mit Schwarzpulver ist eine
„Erlaubnis zum nichtgewerblichen Umgang mit
Treibladungspulvern“ nach § 27 des
Sprengstoffgesetzes notwendig.
Diese Erlaubnis wird in
Hessen durch die für den jeweiligen
Wohnort zuständigen Ämter für Arbeitsschutz
und Sicherheitstechnik, in anderen
Bundesländern durch die Gewerbe- aufsichtsämter
ausgestellt.
Voraussetzung ist die
erfolgreiche Teilnahme an einem
Sachkundelehrgang und die Ablegung einer praktischen und theoretischen
Prüfung.
Hier sind wir gerne bei
der Vermittlung entsprechender
Lehrgänge behilflich.
Dass Schusswaffen
jeglicher Art bei der Aufbewahrung zuhause
und beim Transport nicht geladen und nicht zugriffsbereit sein
dürfen sowie vor
unbefugtem Zugriff gesichert sein müssen, versteht sich
eigentlich von selbst.
Wie bei allen anderen
Schützenvereinen steht auch bei uns
die SICHERHEIT an vorderster Stelle. Hier werden keine Abstriche
gemacht !!
|