Rechtliches

Hier noch ein paar rechtliche Hinweise (ohne Anspruch auf Vollständigkeit), die für das Pistolenschießen von Bedeutung sind:

Grundsätzlich können Schusswaffen und die erforderliche Munition zum sofortigen Verbrauch von jedem Erwachsenen auf genehmigten Schießständen auch ohne im Besitz der erforderlichen waffenrechtlichen Erlaubnis zu sein, erworben werden ( § 12 Abs. 1 Ziff. 5 WaffG; Erwerben i. S. des Waffenrechts bedeutet das Erlangen der tatsächlichen Gewalt, also das "Handanlegen").
Dies gilt auch für unsere Anlage.

Ansonsten ist der Erwerb eigener Waffen nach dem Waffengesetz an bestimmte Voraussetzungen gebunden: